Anwältin für den Alltag
Neben der Übernahme von Fällen, die außergerichtlich geregelt werden können oder die vor Gericht prozessiert werden müssen, ist ein Anwalt für die Beratung zuständig.
Es kann um generelle Fragen gehen, z.B.:
Privatpersonen
• „Wie regele ich meine Erbnachfolge?“
• „Muss ich wirklich so viel Miete bezahlen?“
• „Wie kann ich meine Gewährleistungsrechte geltend machen?“
Selbständige
• „Wie mache ich mich selbständig?“
• „Welche Förderungen kann ich in Anspruch nehmen?“
• „Was muss ich bei den Steuern beachten?“
Firmen
• „Sollte ich meine AGB’s und Verträge überprüfen lassen?“
• „Wie regele ich Probleme mit meinen ausländischen Kunden?“
• „Was kann ich tun, wenn der Kunde nicht bezahlt?“
Diese Fragen können mit einer Beratung in der Kanzlei oder am Telefon beantwortet werden.
Vertretung der rechtlichen Interessen
Fälle, in denen eine Vertretung notwendig ist, müssen nicht immer eine „große Sache“ sein. Auch die „kleinen, ärgerlichen“ Dinge des Lebens können durch einen Anwalt geregelt werden, z.B.:
• Umsatzsteuervoranmeldung
• Einkommensteuererklärung
• Bußgeldbescheid
• Mieterhöhung
• Gewährleistungsansprüche
• Forderungsmanagement